Lohnsteuer Obernburg

Unsere Leistungen

  1. Beratung in allen steuerlichen Belangen für Steuerpflichtige nach Maßgabe des § 4 Nr. 11 (StBerG), die keine gewerblichen, selbständige oder Land- und Fortwirtschaftliche Einkünfte beziehen wenn in dem Einkommen ausschließlich enthalten sind zum Beispiel
    • Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
    • Pensionen und Betriebsrenten, gesetzlichen und privaten Renten, sowie Unterhaltsleistungen und/oder zusätzliche Einkünften aus:
    • Kapitalvermögen
    • Vermietung und Verpachtung
    • privaten Veräußerungsgeschäften
    sofern die Einnahmen aus den letzgenannten drei Einkunftsarten 13.000 Euro bei Alleinstehenden und 26.000 Euro bei Ehepaaren jährlich nicht übersteigen.
  2. Erstellung der Einkommensteuererklärung
  3. Genaue Berechnung des Erstattungsbetrages bzw. Nachzahlung im Voraus
  4. Betreuung bei der Wohnungsbauprämie und der steuerlichen Förderung des Alterseinkünftegesetzes (Riester, Rürup)
  5. Prüfung der Steuerbescheide
  6. Beratung zur Wahl der Steuerklasse und den Möglichkeiten der gesetzlichen Steuervorteil
  7. Hilfe bei sonstigen Lohnsteuerangelegenheiten, einschließlich Kindergeldangelegenheiten
  8. Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  9. Einsprüche beim Finanzamt und Klagen vor dem Finanzgericht
    1. ... alle Leistungen sind mit dem gezahlten Jahresbeitrag abgegolten Für eine Checkliste für die erstmalige Beratung bitte hier klicken!